Zweitwohnungsteuer-Rechner / Studenten

Zweitwohnungsteuer für Studenten

Viele Studierende trifft die Zweitwohnungsteuer unerwartet: Wer die Studienbude als Zweitwohnsitz meldet und den Hauptwohnsitz bei den Eltern lässt, wird in vielen Städten steuerpflichtig. Es gibt aber einen einfachen Ausweg und einige Ausnahmen.

Stand: Juli 2026

Wann Studierende zahlen müssen

Meldest du deine Wohnung am Studienort als Nebenwohnsitz und behältst den Hauptwohnsitz bei den Eltern, giltst du in einer Stadt mit Zweitwohnungsteuer als steuerpflichtig. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2009 klargestellt, dass auch Studierende und sogar BAföG-Empfänger die Steuer schulden. In Städten wie Konstanz (35 %), Freiburg (20 %) oder München (18 %) wird das schnell teuer und heißt im Volksmund die dritte Miete. Was in deiner Stadt anfällt, zeigt der Rechner.

Der einfachste Ausweg: Hauptwohnsitz am Studienort

Wer am Studienort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, hat dort nur eine Wohnung und zahlt keine Zweitwohnungsteuer. Das ist in den allermeisten Fällen der beste Weg. Zwei Vorteile obendrauf:

Zu bedenken: Der Hauptwohnsitz entscheidet auch über Wahlkreis, Kfz-Zulassung und manche Familienleistungen. Meist ist der Wechsel unkompliziert, im Zweifel lohnt ein kurzer Blick in die Regeln deiner Hochschule und Gemeinde.

Ausnahmen und Ermäßigungen für Studierende

Ob deine Stadt eine solche Regel kennt, steht auf ihrer Detailseite. Ohne Ausnahme gilt: der Hauptwohnsitz am Studienort ist der sichere Weg, die Steuer zu vermeiden.

Und wenn du zahlen musst?

Wenn die Zweitwohnung beruflich veranlasst ist, etwa im dualen Studium oder bei einer Zweitwohnung am Arbeitsort neben dem eigenen Hausstand, kannst du die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen. Wie das im Rahmen der doppelten Haushaltsführung funktioniert, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

Weiter