Zweitwohnungsteuer-Rechner / Studenten
Zweitwohnungsteuer für Studenten
Viele Studierende trifft die Zweitwohnungsteuer unerwartet: Wer die Studienbude als Zweitwohnsitz meldet und den Hauptwohnsitz bei den Eltern lässt, wird in vielen Städten steuerpflichtig. Es gibt aber einen einfachen Ausweg und einige Ausnahmen.
Stand: Juli 2026Wann Studierende zahlen müssen
Meldest du deine Wohnung am Studienort als Nebenwohnsitz und behältst den Hauptwohnsitz bei den Eltern, giltst du in einer Stadt mit Zweitwohnungsteuer als steuerpflichtig. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2009 klargestellt, dass auch Studierende und sogar BAföG-Empfänger die Steuer schulden. In Städten wie Konstanz (35 %), Freiburg (20 %) oder München (18 %) wird das schnell teuer und heißt im Volksmund die dritte Miete. Was in deiner Stadt anfällt, zeigt der Rechner.
Der einfachste Ausweg: Hauptwohnsitz am Studienort
Wer am Studienort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, hat dort nur eine Wohnung und zahlt keine Zweitwohnungsteuer. Das ist in den allermeisten Fällen der beste Weg. Zwei Vorteile obendrauf:
- Begrüßungsgeld: Viele Städte zahlen 50 bis 150 Euro, wenn du deinen Hauptwohnsitz dorthin verlegst, gerade um die Zweitwohnungsteuer zu umgehen und die Einwohnerzahl zu steigern.
- Kinderzimmer bleibt frei: Das alte Zimmer bei den Eltern kannst du als Nebenwohnung behalten, dafür fällt in der Regel keine Steuer an.
Ausnahmen und Ermäßigungen für Studierende
- Kinderzimmer-Regel: Das als Nebenwohnung genutzte Zimmer bei den Eltern ist fast überall steuerfrei, wenn der Hauptwohnsitz am Studienort liegt.
- Bayerische Freigrenze: In bayerischen Städten mit Steuer (zum Beispiel Ingolstadt, Fürth, Augsburg) entfällt die Steuer auf Antrag, wenn die Vorjahreseinkünfte 29.000 Euro (Ledige) nicht übersteigen. Das schützt viele Studierende.
- Altersgrenzen einzelner Städte: Osnabrück, Salzgitter, Braunschweig, Chemnitz und andere befreien Studierende oder Auszubildende unter einer bestimmten Altersgrenze, wenn sie bei den Eltern die Hauptwohnung behalten.
Ob deine Stadt eine solche Regel kennt, steht auf ihrer Detailseite. Ohne Ausnahme gilt: der Hauptwohnsitz am Studienort ist der sichere Weg, die Steuer zu vermeiden.
Und wenn du zahlen musst?
Wenn die Zweitwohnung beruflich veranlasst ist, etwa im dualen Studium oder bei einer Zweitwohnung am Arbeitsort neben dem eigenen Hausstand, kannst du die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen. Wie das im Rahmen der doppelten Haushaltsführung funktioniert, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.