Zweitwohnungsteuer-Rechner / Wer muss zahlen

Wer muss Zweitwohnungsteuer zahlen?

Steuerpflichtig ist, wer in einer Stadt mit Zweitwohnungsteuer eine Wohnung als Nebenwohnsitz innehat. Entscheidend ist die melderechtliche Zweitwohnung, nicht das Eigentum. Es gibt aber wichtige Ausnahmen. Hier stehen die Regeln, die Ausnahmen und die Fristen.

Stand: Juli 2026

Grundregel: Nebenwohnsitz gemeldet, Steuer fällig

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Innehaben einer Zweitwohnung. Steuerpflichtig ist, wer in einer Gemeinde, die die Steuer erhebt, eine Wohnung neben der Hauptwohnung nutzt und dort mit Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) gemeldet ist. Ob du mietest oder Eigentümer bist, spielt keine Rolle. Ob deine Stadt die Steuer überhaupt erhebt und wie hoch sie ist, zeigt der Zweitwohnungsteuer-Rechner und der Städtevergleich.

Die wichtigsten Ausnahmen

Diese Fälle sind in den meisten Satzungen von der Steuer ausgenommen:

Wichtig: Die Ausnahmen stehen in der jeweiligen Satzung und müssen oft aktiv beantragt werden. Auf der Detailseite deiner Stadt findest du die dort geltenden Befreiungen und die amtliche Quelle.

Meldepflicht und Fristen

Unabhängig von der Steuer musst du jeden Nebenwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Erhebt die Stadt eine Zweitwohnungsteuer, ist zusätzlich eine Steuererklärung oder Anzeige fällig, je nach Satzung binnen zwei Wochen bis einem Monat. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder und Nachzahlungen.

Was zählt als Bemessungsgrundlage?

Fast alle Städte berechnen die Steuer als Prozentsatz der Jahreskaltmiete, meist der Nettokaltmiete ohne Neben- und Heizkosten. Einige rechnen mit der Bruttokaltmiete oder der Jahresrohmiete, einzelne Gemeinden mit einem Flächen- und Lagemodell. Welche Grundlage in deiner Stadt gilt, steht auf der jeweiligen Stadtseite.

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