Zweitwohnungsteuer-Rechner / Wer muss zahlen
Wer muss Zweitwohnungsteuer zahlen?
Steuerpflichtig ist, wer in einer Stadt mit Zweitwohnungsteuer eine Wohnung als Nebenwohnsitz innehat. Entscheidend ist die melderechtliche Zweitwohnung, nicht das Eigentum. Es gibt aber wichtige Ausnahmen. Hier stehen die Regeln, die Ausnahmen und die Fristen.
Stand: Juli 2026Grundregel: Nebenwohnsitz gemeldet, Steuer fällig
Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Innehaben einer Zweitwohnung. Steuerpflichtig ist, wer in einer Gemeinde, die die Steuer erhebt, eine Wohnung neben der Hauptwohnung nutzt und dort mit Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) gemeldet ist. Ob du mietest oder Eigentümer bist, spielt keine Rolle. Ob deine Stadt die Steuer überhaupt erhebt und wie hoch sie ist, zeigt der Zweitwohnungsteuer-Rechner und der Städtevergleich.
Die wichtigsten Ausnahmen
Diese Fälle sind in den meisten Satzungen von der Steuer ausgenommen:
- Berufliche Zweitwohnung von Verheirateten: Wer aus rein beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hält, während die gemeinsame Hauptwohnung mit Ehe- oder Lebenspartner woanders liegt, zahlt nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2005 entschieden, weil die Ehe nicht benachteiligt werden darf. Für Unverheiratete gilt das in der Regel nicht.
- Kinderzimmer bei den Eltern: Studierende und Auszubildende, die ihren Hauptwohnsitz am Studien- oder Ausbildungsort haben und das alte Zimmer bei den Eltern nur als Nebenwohnung behalten, werden meist nicht besteuert. Mehr dazu im Ratgeber für Studenten.
- Kapitalanlage: Eine Wohnung, die ausschließlich vermietet oder als Geldanlage leer gehalten und nicht selbst genutzt wird, ist keine steuerpflichtige Zweitwohnung.
- Therapie, Pflege, Heim: Wohnungen in Pflege-, Therapie- oder Jugendhilfeeinrichtungen sowie im Strafvollzug sind ausgenommen.
- Minderjährige: Viele Städte befreien Personen unter 16 oder 18 Jahren.
- Geringes Einkommen: In Bayern gibt es eine Freigrenze (Vorjahreseinkünfte bis 29.000 Euro, Verheiratete 37.000 Euro); einzelne Städte kennen eigene Bagatellgrenzen.
Meldepflicht und Fristen
Unabhängig von der Steuer musst du jeden Nebenwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Erhebt die Stadt eine Zweitwohnungsteuer, ist zusätzlich eine Steuererklärung oder Anzeige fällig, je nach Satzung binnen zwei Wochen bis einem Monat. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder und Nachzahlungen.
Was zählt als Bemessungsgrundlage?
Fast alle Städte berechnen die Steuer als Prozentsatz der Jahreskaltmiete, meist der Nettokaltmiete ohne Neben- und Heizkosten. Einige rechnen mit der Bruttokaltmiete oder der Jahresrohmiete, einzelne Gemeinden mit einem Flächen- und Lagemodell. Welche Grundlage in deiner Stadt gilt, steht auf der jeweiligen Stadtseite.