Zweitwohnungsteuer-Rechner / Absetzen

Zweitwohnungsteuer von der Steuer absetzen

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hält, kann die Zweitwohnungsteuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie zählt zu den Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung und mindert als Werbungskosten die Steuerlast.

Stand: Juli 2026

Voraussetzung: doppelte Haushaltsführung

Die Zweitwohnungsteuer ist absetzbar, wenn eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt. Dafür müssen drei Dinge zusammenkommen:

Liegt das vor, sind die Kosten der Zweitwohnung Werbungskosten. Die Zweitwohnungsteuer hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich den Unterkunftskosten zugeordnet.

Die 1.000-Euro-Grenze im Monat

Für die Unterkunft am Beschäftigungsort erkennt das Finanzamt höchstens 1.000 Euro im Monat an. In diese Grenze fallen Kaltmiete, Betriebskosten und eben auch die Zweitwohnungsteuer. Wer mit Miete und Nebenkosten schon nah an 1.000 Euro liegt, bei dem läuft die Zweitwohnungsteuer unter Umständen ins Leere. Wer darunter bleibt, kann sie voll zusätzlich ansetzen.

Abziehbar je Monat = Kaltmiete + Nebenkosten + Zweitwohnungsteuer, gedeckelt auf 1.000 Euro

Einrichtung und Hausrat (Möbel, Küche, Lampen) zählen nicht zu dieser Grenze und sind zusätzlich abziehbar.

So trägst du es ein

Die Zweitwohnungsteuer kommt in die Anlage N, in den Abschnitt zur doppelten Haushaltsführung bei den Unterkunftskosten am Beschäftigungsort. Bewahre den Zweitwohnungsteuerbescheid auf, das Finanzamt kann ihn anfordern. Wie hoch die Steuer in deiner Stadt ist, rechnet dir der Zweitwohnungsteuer-Rechner aus.

Die Steuererklärung machst du entweder über das kostenlose ELSTER-Portal der Finanzverwaltung oder über eine Steuersoftware, die dich durch die doppelte Haushaltsführung führt. Beides ist möglich, ELSTER ist kostenlos, kommerzielle Programme bieten mehr Komfort.

Selbstständige und Vermieter

Auch wer die Zweitwohnung für eine selbstständige Tätigkeit nutzt, kann die Steuer als Betriebsausgabe ansetzen. Wird die Wohnung dagegen vermietet und gar nicht selbst genutzt, fällt in der Regel keine Zweitwohnungsteuer an, sie ist dann keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung.

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