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Zweitwohnungsteuer in Berlin 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Berlin beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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20 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Berlin

MerkmalWert
Steuersatz20 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.440,00 € im Jahr
Gültig20 % seit 01.01.2025 (zuvor 15 %)

Quelle: Stadt Berlin (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 20 % = 960,00 € im Jahr (80,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 20 % = 1.440,00 € im Jahr (120,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 20 % = 2.160,00 € im Jahr (180,00 € im Monat).

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Berlin im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Berlin mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Berlin

Berlin erhebt 20 % der Nettokaltmiete; der Satz wurde zum 1. Januar 2025 von 15 % auf 20 % erhöht.

Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Satz, zum 01.01.2025 von 15 % auf 20 % angehoben. Befreiung u. a. für aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung Verheirateter mit Hauptwohnung außerhalb Berlins. Erklärung bis 31. Mai.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Berlin 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Berlin beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Berlin?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 20 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 20 % = 1.440 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Berlin Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Berlin eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Berlin absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.