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Zweitwohnungsteuer in Berlin 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Berlin beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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20 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Berlin
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % seit 01.01.2025 (zuvor 15 %) |
Quelle: Stadt Berlin (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Berlin im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Berlin mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Berlin
Berlin erhebt 20 % der Nettokaltmiete; der Satz wurde zum 1. Januar 2025 von 15 % auf 20 % erhöht.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Satz, zum 01.01.2025 von 15 % auf 20 % angehoben. Befreiung u. a. für aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung Verheirateter mit Hauptwohnung außerhalb Berlins. Erklärung bis 31. Mai.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.