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Zweitwohnungsteuer in Bremen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Bremen beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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Ergebnis für Bremen
12 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Bremen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 12 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 864,00 € im Jahr |
| Gültig | 12 % seit 01.01.2016 (zuvor 8 %) |
Quelle: Stadt Bremen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Bremen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Bremen mit 12 % auf Platz 36 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Bremen
Bremen erhebt 12 % der Nettokaltmiete als Jahressteuer.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Jahressteuer von 12 % der Nettokaltmiete, per Steuererklärung bis 1. März des Folgejahres selbst zu berechnen. Keine Studierendenbefreiung. Aggregatoren geben oft fälschlich einen Monatssatz an.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.