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Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale) 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale) beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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15 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale)
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 15 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.080,00 € im Jahr |
| Gültig | 15 % seit 01.01.2026 (zuvor 10 %) |
Quelle: Stadt Halle (Saale) (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Halle (Saale) im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Halle (Saale) mit 15 % auf Platz 25 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Halle (Saale)
Halle (Saale) erhebt seit 01.01.2026 15 % der jährlichen Nettokaltmiete (zuvor 10 %).
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 10 % auf 15 % angehoben (2. Änderungssatzung). Anzeigepflicht binnen einer Woche. Bei Eigennutzung ortsüblicher Mietaufwand.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.