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Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale) 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale) beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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15 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
0,00 €
im Jahr, das sind 0,00 € im Monat
Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale)

MerkmalWert
Steuersatz15 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.080,00 € im Jahr
Gültig15 % seit 01.01.2026 (zuvor 10 %)

Quelle: Stadt Halle (Saale) (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 720,00 € im Jahr (60,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 1.080,00 € im Jahr (90,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 1.620,00 € im Jahr (135,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Halle (Saale) im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Halle (Saale) mit 15 % auf Platz 25 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Halle (Saale)

Halle (Saale) erhebt seit 01.01.2026 15 % der jährlichen Nettokaltmiete (zuvor 10 %).

Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 10 % auf 15 % angehoben (2. Änderungssatzung). Anzeigepflicht binnen einer Woche. Bei Eigennutzung ortsüblicher Mietaufwand.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale) 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale) beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale)?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 15 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 15 % = 1.080 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Halle (Saale) Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Halle (Saale) eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Halle (Saale) absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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