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Zweitwohnungsteuer in Hamburg 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Hamburg beträgt 8 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 576 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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8 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Hamburg
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 8 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 576,00 € im Jahr |
| Gültig | 8 % (2026 unverändert) |
Quelle: Stadt Hamburg (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Hamburg im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Hamburg mit 8 % auf Platz 71 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Hamburg
Hamburg erhebt 8 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 8 % der Nettokaltmiete. Bei Eigennutzung Vergleichsmiete nach dem Mietenspiegel. Befreiung für aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung Verheirateter. Erklärung bis 31. Mai.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.