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Zweitwohnungsteuer in Potsdam 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Potsdam beträgt 25 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.800 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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25 % der Nettokaltmiete

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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Potsdam

MerkmalWert
Steuersatz25 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.800,00 € im Jahr
Gültig25 % seit 01.01.2026 (zuvor 20 %)

Quelle: Stadt Potsdam (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 25 % = 1.200,00 € im Jahr (100,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 25 % = 1.800,00 € im Jahr (150,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 25 % = 2.700,00 € im Jahr (225,00 € im Monat).

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Potsdam im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Potsdam mit 25 % auf Platz 3 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Potsdam

Potsdam erhebt seit 01.01.2026 eine Zweitwohnungsteuer von 25 % der Nettokaltmiete (zuvor 20 %).

Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 20 % auf 25 % erhöht (5. Änderungssatzung). Jahressteuer in vier Raten. Bei Eigentum ortsübliche Miete.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Potsdam 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Potsdam beträgt 25 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.800 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Potsdam?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 25 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 25 % = 1.800 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Potsdam Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Potsdam eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Potsdam absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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