Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Potsdam
Zweitwohnungsteuer in Potsdam 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Potsdam beträgt 25 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.800 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Potsdam sehen
Ergebnis für Potsdam
25 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Potsdam
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 25 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.800,00 € im Jahr |
| Gültig | 25 % seit 01.01.2026 (zuvor 20 %) |
Quelle: Stadt Potsdam (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.
Potsdam im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Potsdam mit 25 % auf Platz 3 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Potsdam
Potsdam erhebt seit 01.01.2026 eine Zweitwohnungsteuer von 25 % der Nettokaltmiete (zuvor 20 %).
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 20 % auf 25 % erhöht (5. Änderungssatzung). Jahressteuer in vier Raten. Bei Eigentum ortsübliche Miete.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.