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Zweitwohnungsteuer in Saarbrücken 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Saarbrücken beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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20 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Saarbrücken
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % ab 01.01.2026 (zuvor 10 %) |
Quelle: Stadt Saarbrücken (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Saarbrücken im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Saarbrücken mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Saarbrücken
Saarbrücken hat die Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2026 von 10 % auf 20 % der jährlichen Nettokaltmiete verdoppelt.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 10 % auf 20 % verdoppelt (2. Änderungssatzung, § 6). Flacher Satz 20 % der Jahresnettokaltmiete. Abschläge für Möblierung. Meldepflicht, Bußgeld bis 10.000 Euro. Befreiung für aus beruflichen Gründen getrennt lebende Verheiratete.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.