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Zweitwohnungsteuer in Koblenz 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Koblenz beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Koblenz
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.06.2012 |
Quelle: Stadt Koblenz (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Koblenz im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Koblenz mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Koblenz
Koblenz erhebt seit 2012 10 % der jährlichen Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Keine Festsetzung unter 10 Euro. Befreiung für unter 18-Jährige in Ausbildung und verheiratete Berufspendler. Anzeigepflicht binnen eines Monats.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.