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Zweitwohnungsteuer in Trier 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Trier beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Trier
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2007 |
Quelle: Stadt Trier (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Trier im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Trier mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Trier
Trier erhebt seit 2007 10 % der jährlichen Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der jährlichen Nettokaltmiete, linearer Tarif. Keine Vergünstigung für Studierende oder Geringverdiener; auch BAföG-Empfänger sind steuerpflichtig. Befreit u. a. Verheiratete mit auswärtigem Hauptwohnsitz.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.