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Zweitwohnungsteuer in Trier 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Trier beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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10 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
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im Jahr, das sind 0,00 € im Monat
Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Trier

MerkmalWert
Steuersatz10 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat720,00 € im Jahr
Gültigseit 01.01.2007

Quelle: Stadt Trier (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 480,00 € im Jahr (40,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 720,00 € im Jahr (60,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 1.080,00 € im Jahr (90,00 € im Monat).

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Trier im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Trier mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Trier

Trier erhebt seit 2007 10 % der jährlichen Nettokaltmiete.

Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der jährlichen Nettokaltmiete, linearer Tarif. Keine Vergünstigung für Studierende oder Geringverdiener; auch BAföG-Empfänger sind steuerpflichtig. Befreit u. a. Verheiratete mit auswärtigem Hauptwohnsitz.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Trier 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Trier beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Trier?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 10 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 10 % = 720 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Trier Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Trier eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Trier absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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