Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Binz
Zweitwohnungsteuer in Binz 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Binz beträgt 20 % der Mietaufwand. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Binz sehen
Ergebnis für Binz
20 % der Mietaufwand
Die Zweitwohnungsteuer in Binz
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | jährlicher Mietaufwand (Nettokaltmiete) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % seit 01.01.2015 |
Quelle: Stadt Binz (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.
Binz im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Binz mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Binz
Das Ostseebad Binz auf Rügen erhebt 20 % des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete).
Ausnahmen und Ermäßigungen: 20 % des jährlichen Mietaufwands (= Jahresnettokaltmiete). Kur- und Feriengäste mit Nutzung unter einem Monat sind nicht steuerpflichtig. Vierteljährliche Fälligkeit.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.