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Zweitwohnungsteuer in Heringsdorf 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Heringsdorf beträgt 22 % der Mietaufwand. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.584 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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22 % der Mietaufwand

Zweitwohnungsteuer
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Mietaufwand
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Heringsdorf

MerkmalWert
Steuersatz22 %
Bemessungsgrundlagejährlicher Mietaufwand (Nettokaltmiete)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.584,00 € im Jahr
Gültig22 % seit 01.01.2025

Quelle: Stadt Heringsdorf (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 22 % = 1.056,00 € im Jahr (88,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 22 % = 1.584,00 € im Jahr (132,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 22 % = 2.376,00 € im Jahr (198,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Heringsdorf im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Heringsdorf mit 22 % auf Platz 4 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Heringsdorf

Das Ostseebad Heringsdorf auf Usedom erhebt seit 2025 22 % des jährlichen Mietaufwands.

Ausnahmen und Ermäßigungen: 22 % des jährlichen Mietaufwands (Gesamtentgelt für die Nutzung). Keine Staffelung. Kurabgabe wird separat erhoben.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Heringsdorf 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Heringsdorf beträgt 22 % der Mietaufwand. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.584 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Heringsdorf?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 22 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Mietaufwand mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 22 % = 1.584 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Heringsdorf Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Heringsdorf eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Heringsdorf absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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