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Zweitwohnungsteuer in Rostock 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Rostock beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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15 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Rostock
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 15 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.080,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2001 |
Quelle: Stadt Rostock (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Rostock im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Rostock mit 15 % auf Platz 25 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Rostock
Rostock erhebt seit 2001 15 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 15 % der vereinbarten bzw. ortsüblichen Nettokaltmiete. Steuergegenstand ist jede Zweitwohnung mit Kochnische und Toilette. Meldepflicht.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.