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Zweitwohnungsteuer in Chemnitz 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Chemnitz beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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20 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Chemnitz
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % ab 01.01.2026 (zuvor 10 %) |
Quelle: Stadt Chemnitz (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Chemnitz im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Chemnitz mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Chemnitz
Chemnitz erhebt seit 01.01.2026 20 % der Nettokaltmiete (zuvor 10 %).
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 10 % auf 20 % verdoppelt (neue Satzung vom 24.09.2025). Befreiung für berufsbedingte Zweitwohnung Verheirateter und Studierende bis 25 (Zimmer bei den Eltern). Anzeigepflicht binnen 2 Wochen.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.