Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Dresden
Zweitwohnungsteuer in Dresden 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Dresden beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Dresden sehen
Ergebnis für Dresden
15 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Dresden
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 15 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.080,00 € im Jahr |
| Gültig | 15 % ab 01.01.2026 (zuvor 10 %) |
Quelle: Stadt Dresden (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.
Dresden im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Dresden mit 15 % auf Platz 25 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Dresden
Dresden erhöht die Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2026 von 10 % auf 15 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 10 % auf 15 % angehoben. Bei fehlender oder stark vergünstigter Miete gilt die Mietspiegelmiete.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.