Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Dresden

Zweitwohnungsteuer in Dresden 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Dresden beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

Schnell rechnen

Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Dresden sehen

€ / Monat

Ergebnis für Dresden

15 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
0,00 €
im Jahr, das sind 0,00 € im Monat
Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Dresden

MerkmalWert
Steuersatz15 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.080,00 € im Jahr
Gültig15 % ab 01.01.2026 (zuvor 10 %)

Quelle: Stadt Dresden (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 720,00 € im Jahr (60,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 1.080,00 € im Jahr (90,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 1.620,00 € im Jahr (135,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Dresden im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Dresden mit 15 % auf Platz 25 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Dresden

Dresden erhöht die Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2026 von 10 % auf 15 % der Nettokaltmiete.

Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 10 % auf 15 % angehoben. Bei fehlender oder stark vergünstigter Miete gilt die Mietspiegelmiete.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Dresden 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Dresden beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Dresden?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 15 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 15 % = 1.080 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Dresden Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Dresden eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Dresden absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

Zweitwohnungsteuer in Sachsen