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Zweitwohnungsteuer in Leipzig 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Leipzig beträgt 16 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.152 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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16 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Leipzig
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 16 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.152,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2017 |
Quelle: Stadt Leipzig (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Leipzig im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Leipzig mit 16 % auf Platz 22 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Leipzig
Leipzig erhebt seit 2017 16 % der jährlichen Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Satz 16 % der Jahresnettokaltmiete, keine Mindeststeuer. Berufsbedingte Nebenwohnungen Verheirateter mit auswärtiger Hauptwohnung gelten nicht als steuerpflichtig. Anzeigepflicht binnen 2 Wochen.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.