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Zweitwohnungsteuer in Braunschweig 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Braunschweig beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Braunschweig
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2022 |
Quelle: Stadt Braunschweig (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Braunschweig im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Braunschweig mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Braunschweig
Braunschweig erhebt seit 2022 10 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der Nettokaltmiete, Abschläge bei Möblierung. Befreiung für berufsbedingte Zweitwohnung Verheirateter und Studierende/Azubis unter 28 in der elterlichen Wohnung.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.