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Zweitwohnungsteuer in Osnabrück 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Osnabrück beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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10 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
0,00 €
im Jahr, das sind 0,00 € im Monat
Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Osnabrück

MerkmalWert
Steuersatz10 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat720,00 € im Jahr
Gültigseit 01.04.2015

Quelle: Stadt Osnabrück (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 480,00 € im Jahr (40,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 720,00 € im Jahr (60,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 1.080,00 € im Jahr (90,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Osnabrück im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Osnabrück mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Osnabrück

Osnabrück erhebt seit 2015 10 % der Nettokaltmiete; Studierende unter 28 sind unter Bedingungen befreit.

Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der gezahlten Nettokaltmiete. Studenten und Auszubildende unter 28 mit Erstwohnsitz am Studienort sind befreit; berufsbedingt getrennt lebende Verheiratete ebenfalls.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Osnabrück 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Osnabrück beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Osnabrück?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 10 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 10 % = 720 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Osnabrück Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Osnabrück eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Osnabrück absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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