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Zweitwohnungsteuer in Osnabrück 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Osnabrück beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Osnabrück
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.04.2015 |
Quelle: Stadt Osnabrück (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Osnabrück im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Osnabrück mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Osnabrück
Osnabrück erhebt seit 2015 10 % der Nettokaltmiete; Studierende unter 28 sind unter Bedingungen befreit.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der gezahlten Nettokaltmiete. Studenten und Auszubildende unter 28 mit Erstwohnsitz am Studienort sind befreit; berufsbedingt getrennt lebende Verheiratete ebenfalls.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.