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Zweitwohnungsteuer in Wangerooge 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Wangerooge beträgt 18 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.296 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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18 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Wangerooge
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 18 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.296,00 € im Jahr |
| Gültig | 18 % (2023 erhöht) |
Quelle: Stadt Wangerooge (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
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Wangerooge im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Wangerooge mit 18 % auf Platz 20 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Wangerooge
Die Nordseeinsel Wangerooge erhebt 18 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 18 % des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete), Bemessung über Wohnfläche × Nettokaltmiete je m² × Nutzungsfaktor. Nicht degressiv.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.