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Zweitwohnungsteuer in Göttingen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Göttingen beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Göttingen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | neu ab 01.01.2026 |
Quelle: Stadt Göttingen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Göttingen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Göttingen mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Göttingen
Göttingen führt die Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2026 wieder ein: 10 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 wieder eingeführt (bestand schon 1997–2009). 10 % der Nettokaltmiete bzw. geschätzten ortsüblichen Miete. Ziel u. a. Ummeldung Studierender zum Erstwohnsitz.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.