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Zweitwohnungsteuer in Bad Reichenhall 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Bad Reichenhall beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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20 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Bad Reichenhall
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % seit 01.01.2022 (zuvor 15 %) |
Quelle: Stadt Bad Reichenhall (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Bad Reichenhall im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Bad Reichenhall mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Bad Reichenhall
Bad Reichenhall erhebt seit 2022 20 % der Jahresnettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Satz 20 % der Jahresnettokaltmiete. Ermäßigung 25/50/75 % bei durch Agentur begrenzter Verfügbarkeit. Mobilheime über Nettostandplatzmiete.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.