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Zweitwohnungsteuer in Garmisch-Partenkirchen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Garmisch-Partenkirchen beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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20 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Garmisch-Partenkirchen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % (Satzung vom 14.10.2022, rückwirkend ab 2015) |
Quelle: Stadt Garmisch-Partenkirchen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Garmisch-Partenkirchen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Garmisch-Partenkirchen mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Garmisch-Partenkirchen
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erhebt 20 % der Jahresnettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Satz 20 % der Jahresnettokaltmiete, vom alten degressiven Tarif abgerückt. Ermäßigung bei durch Agentur begrenzter Verfügbarkeit. Keine Mindeststeuer.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.