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Zweitwohnungsteuer in München 2026

Die Zweitwohnungsteuer in München beträgt 18 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.296 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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18 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in München

MerkmalWert
Steuersatz18 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.296,00 € im Jahr
Gültig18 % seit 01.01.2022 (zuvor 9 %)

Quelle: Stadt München (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 18 % = 864,00 € im Jahr (72,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 18 % = 1.296,00 € im Jahr (108,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 18 % = 1.944,00 € im Jahr (162,00 € im Monat).

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München im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt München mit 18 % auf Platz 20 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in München

München erhebt 18 % der Jahresnettokaltmiete; der Satz wurde 2022 von 9 % verdoppelt. Aggregatoren nennen teils noch veraltete 9 %.

Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2022 von 9 % auf 18 % der Jahresnettokaltmiete verdoppelt. Bei Bruttokaltmiete 10 %, bei Bruttowarmmiete 20 % Abzug. Aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnungen Verheirateter sind steuerfrei.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in München 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in München beträgt 18 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.296 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in München?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 18 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 18 % = 1.296 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in München Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in München eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in München absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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