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Zweitwohnungsteuer in München 2026
Die Zweitwohnungsteuer in München beträgt 18 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.296 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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18 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in München
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 18 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.296,00 € im Jahr |
| Gültig | 18 % seit 01.01.2022 (zuvor 9 %) |
Quelle: Stadt München (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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München im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt München mit 18 % auf Platz 20 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in München
München erhebt 18 % der Jahresnettokaltmiete; der Satz wurde 2022 von 9 % verdoppelt. Aggregatoren nennen teils noch veraltete 9 %.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2022 von 9 % auf 18 % der Jahresnettokaltmiete verdoppelt. Bei Bruttokaltmiete 10 %, bei Bruttowarmmiete 20 % Abzug. Aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnungen Verheirateter sind steuerfrei.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.