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Zweitwohnungsteuer in Füssen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Füssen beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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20 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Füssen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % seit 01.01.2021 |
Quelle: Stadt Füssen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Füssen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Füssen mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Füssen
Die Stadt Füssen erhebt seit 2021 20 % der Jahresnettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Satz 20 % der Jahresnettokaltmiete (Stufen: 10 % bis 2019, 15 % 2020, 20 % ab 2021). Ermäßigung bei begrenzter Verfügbarkeit. VG München bestätigte 20 % als nicht erdrosselnd.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.