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Zweitwohnungsteuer in Oberstdorf 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Oberstdorf beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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20 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Oberstdorf
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % seit 01.01.2018 |
Quelle: Stadt Oberstdorf (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Oberstdorf im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Oberstdorf mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Oberstdorf
Der Markt Oberstdorf erhebt 20 % der Jahresnettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 20 % der Jahresnettokaltmiete; Wohn-/Campingwagen 11 % der Nettostandplatzmiete. Ermäßigung 30/50/70 % bei begrenzter Eigennutzung. Keine Mindeststeuer.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.