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Zweitwohnungsteuer in Bamberg 2026
Bamberg erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer.
Stand: geprüft 03.07.2026Die Zweitwohnungsteuer in Bamberg
Bamberg erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Für eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz fällt hier keine kommunale Aufwandsteuer auf die Wohnung an.
Quelle: Stadt Bamberg (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Keine Steuer: Für eine Zweitwohnung in Bamberg fällt derzeit keine Zweitwohnungsteuer an, unabhängig von der Höhe der Miete.
Besonderheiten in Bamberg
Bamberg erhebt keine Zweitwohnungsteuer; ein Einführungsantrag wurde 2019 verworfen, auch 2026 keine Satzung.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.
Häufige Fragen
Erhebt Bamberg eine Zweitwohnungsteuer?
Bamberg erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer. Stand: geprüft 03.07.2026.
Muss ich meinen Nebenwohnsitz in Bamberg trotzdem anmelden?
Ja. Die melderechtliche Pflicht, einen Nebenwohnsitz anzumelden, gilt unabhängig davon, ob die Stadt eine Zweitwohnungsteuer erhebt. Die Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt, in der Regel binnen zwei Wochen.
Kann Bamberg die Steuer später einführen?
Das ist möglich. Ob eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird, entscheidet der Stadt oder Gemeinderat per Satzung. Wir prüfen die Städte regelmäßig und aktualisieren den Stand.