Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Bonn
Zweitwohnungsteuer in Bonn 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Bonn beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Bonn sehen
Ergebnis für Bonn
15 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Bonn
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 15 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.080,00 € im Jahr |
| Gültig | 15 % ab 01.01.2026 (zuvor 13 %) |
Quelle: Stadt Bonn (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.
Bonn im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Bonn mit 15 % auf Platz 25 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Bonn
Bonn hebt die Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2026 von 13 % auf 15 % der Nettokaltmiete an.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 13 % auf 15 % der jährlichen Nettokaltmiete angehoben. Bei Bruttokaltmiete 10 %, bei Bruttowarmmiete 20 % Abzug. Studierende sind steuerpflichtig.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.