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Zweitwohnungsteuer in Solingen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Solingen beträgt 13 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 936 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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13 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Solingen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 13 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 936,00 € im Jahr |
| Gültig | 13 % seit 2011 |
Quelle: Stadt Solingen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Solingen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Solingen mit 13 % auf Platz 35 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Solingen
Solingen erhebt 13 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 13 % der Nettokaltmiete bzw. ortsüblichen Vergleichsmiete. Befreiung für therapeutische Unterbringung und verheiratete Berufspendler. Steuererklärungspflicht.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.