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Zweitwohnungsteuer in Solingen 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Solingen beträgt 13 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 936 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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13 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Solingen

MerkmalWert
Steuersatz13 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat936,00 € im Jahr
Gültig13 % seit 2011

Quelle: Stadt Solingen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 13 % = 624,00 € im Jahr (52,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 13 % = 936,00 € im Jahr (78,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 13 % = 1.404,00 € im Jahr (117,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Solingen im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Solingen mit 13 % auf Platz 35 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Solingen

Solingen erhebt 13 % der Nettokaltmiete.

Ausnahmen und Ermäßigungen: 13 % der Nettokaltmiete bzw. ortsüblichen Vergleichsmiete. Befreiung für therapeutische Unterbringung und verheiratete Berufspendler. Steuererklärungspflicht.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Solingen 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Solingen beträgt 13 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 936 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Solingen?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 13 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 13 % = 936 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Solingen Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Solingen eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Solingen absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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