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Zweitwohnungsteuer in Remscheid 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Remscheid beträgt 13,2 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 950,40 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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13,2 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Remscheid
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 13,2 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 950,40 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2002 |
Quelle: Stadt Remscheid (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Remscheid im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Remscheid mit 13,2 % auf Platz 34 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Remscheid
Remscheid erhebt seit 2002 13,2 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 13,2 % der jährlichen Nettokaltmiete (bei verbilligter Überlassung ortsübliche Vergleichsmiete). Befreiung für therapeutische Unterbringung und berufsbedingte Zweitwohnung Verheirateter.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.