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Zweitwohnungsteuer in Siegen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Siegen beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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15 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Siegen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 15 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.080,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2015 |
Quelle: Stadt Siegen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Siegen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Siegen mit 15 % auf Platz 25 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Siegen
Die Universitätsstadt Siegen erhebt seit 2015 15 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Satz 15 % der Nettokaltmiete. Keine gesonderte Studierenden-Befreiung, öffentlich als dritte Miete diskutiert. Jahressteuer, quartalsweise fällig.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.