Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Fürth

Zweitwohnungsteuer in Fürth 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Fürth beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

Schnell rechnen

Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Fürth sehen

€ / Monat

Ergebnis für Fürth

10 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
0,00 €
im Jahr, das sind 0,00 € im Monat
Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Fürth

MerkmalWert
Steuersatz10 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat720,00 € im Jahr
Gültigseit 01.01.2006

Quelle: Stadt Fürth (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 480,00 € im Jahr (40,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 720,00 € im Jahr (60,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 10 % = 1.080,00 € im Jahr (90,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Fürth im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Fürth mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Fürth

Fürth erhebt seit 2006 10 % der Jahresnettokaltmiete, mit Befreiungsmöglichkeit für Geringverdiener.

Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der Jahresnettokaltmiete. Auf Antrag Befreiung für Geringverdiener (Vorjahreseinkünfte bis 29.000 Euro, Verheiratete 37.000 Euro), jährlich bis 31. Januar.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Fürth 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Fürth beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Fürth?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 10 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 10 % = 720 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Fürth Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Fürth eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Fürth absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

Zweitwohnungsteuer in Bayern