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Zweitwohnungsteuer in Fürth 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Fürth beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Fürth
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2006 |
Quelle: Stadt Fürth (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Fürth im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Fürth mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Fürth
Fürth erhebt seit 2006 10 % der Jahresnettokaltmiete, mit Befreiungsmöglichkeit für Geringverdiener.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der Jahresnettokaltmiete. Auf Antrag Befreiung für Geringverdiener (Vorjahreseinkünfte bis 29.000 Euro, Verheiratete 37.000 Euro), jährlich bis 31. Januar.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.