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Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt beträgt 16 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.152 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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16 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
0,00 €
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt

MerkmalWert
Steuersatz16 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.152,00 € im Jahr
Gültigneu ab 01.01.2026

Quelle: Stadt Ingolstadt (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 16 % = 768,00 € im Jahr (64,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 16 % = 1.152,00 € im Jahr (96,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 16 % = 1.728,00 € im Jahr (144,00 € im Monat).

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Ingolstadt im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Ingolstadt mit 16 % auf Platz 22 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Ingolstadt

Ingolstadt hat die Zweitwohnungsteuer zum 01.01.2026 neu eingeführt: 16 % der Nettokaltmiete, mit Einkommensfreigrenze für Geringverdiener.

Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 neu eingeführt, 16 % der Jahresnettokaltmiete. In Bayern Befreiung/Erlass, wenn die Vorjahreseinkünfte 29.000 Euro (Ledige) bzw. 37.000 Euro (Verheiratete) nicht übersteigen. Erste Veranlagung im 3. Quartal 2026.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt beträgt 16 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.152 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 16 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 16 % = 1.152 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Ingolstadt Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Ingolstadt eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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