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Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt beträgt 16 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.152 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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16 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Ingolstadt
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 16 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.152,00 € im Jahr |
| Gültig | neu ab 01.01.2026 |
Quelle: Stadt Ingolstadt (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Ingolstadt im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Ingolstadt mit 16 % auf Platz 22 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Ingolstadt
Ingolstadt hat die Zweitwohnungsteuer zum 01.01.2026 neu eingeführt: 16 % der Nettokaltmiete, mit Einkommensfreigrenze für Geringverdiener.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 neu eingeführt, 16 % der Jahresnettokaltmiete. In Bayern Befreiung/Erlass, wenn die Vorjahreseinkünfte 29.000 Euro (Ledige) bzw. 37.000 Euro (Verheiratete) nicht übersteigen. Erste Veranlagung im 3. Quartal 2026.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.