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Zweitwohnungsteuer in Baden-Baden 2026
Baden-Baden erhebt eine Zweitwohnungsteuer nach einem Sondermodell, das sich nicht als einfacher Prozentsatz der Miete berechnen lässt. Verbindlich ist die Satzung der Stadt.
Stand: geprüft 03.07.2026Die Zweitwohnungsteuer in Baden-Baden
Quelle: Stadt Baden-Baden (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Besonderheiten in Baden-Baden
Baden-Baden erhebt einen progressiven Staffeltarif (20 % / 27,5 % / 35 %), Spitzensatz 35 %, effektiv rund 26 %.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Gestaffelter (progressiver) Tarif auf den jährlichen Mietaufwand: bis 2.500 Euro 20 %, bis 5.000 Euro 27,5 %, darüber 35 %. Effektiver Mischsatz rund 26 %. Kein einheitlicher Prozentsatz.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.