Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Stuttgart
Zweitwohnungsteuer in Stuttgart 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Stuttgart beträgt 20 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Stuttgart sehen
Ergebnis für Stuttgart
20 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Stuttgart
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | 20 % ab 01.01.2026 (zuvor 10 %) |
Quelle: Stadt Stuttgart (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.
Stuttgart im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Stuttgart mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Stuttgart
Stuttgart hebt die Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2026 von 10 % auf 20 % der Jahresnettokaltmiete an.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 10 % auf 20 % der Jahresnettokaltmiete verdoppelt (Änderung vom 04.12.2025). Studierende mit Hauptwohnung bei den Eltern und berufsbedingte Ehegatten-Zweitwohnungen sind befreit.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.