Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Überlingen

Zweitwohnungsteuer in Überlingen 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Überlingen beträgt 35 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 2.520 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

Schnell rechnen

Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Überlingen sehen

€ / Monat

Ergebnis für Überlingen

35 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
0,00 €
im Jahr, das sind 0,00 € im Monat
Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Überlingen

MerkmalWert
Steuersatz35 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat2.520,00 € im Jahr
Gültigaktuell 35 % (Vorgänger 28 % ab 2020)

Quelle: Stadt Überlingen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 35 % = 1.680,00 € im Jahr (140,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 35 % = 2.520,00 € im Jahr (210,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 35 % = 3.780,00 € im Jahr (315,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Überlingen im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Überlingen mit 35 % auf Platz 1 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Überlingen

Überlingen am Bodensee erhebt 35 % der Nettokaltmiete, einer der höchsten Sätze bundesweit.

Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Tarif 35 % des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete). Ermäßigung 25/50/75 % bei durch Agentur begrenzter Eigennutzung. Geburtsort der Zweitwohnungsteuer (1972/73).

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Überlingen 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Überlingen beträgt 35 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 2.520 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Überlingen?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 35 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 35 % = 2.520 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Überlingen Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Überlingen eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Überlingen absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

Zweitwohnungsteuer in Baden-Württemberg