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Zweitwohnungsteuer in Überlingen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Überlingen beträgt 35 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 2.520 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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35 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Überlingen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 35 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 2.520,00 € im Jahr |
| Gültig | aktuell 35 % (Vorgänger 28 % ab 2020) |
Quelle: Stadt Überlingen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Überlingen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Überlingen mit 35 % auf Platz 1 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Überlingen
Überlingen am Bodensee erhebt 35 % der Nettokaltmiete, einer der höchsten Sätze bundesweit.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Tarif 35 % des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete). Ermäßigung 25/50/75 % bei durch Agentur begrenzter Eigennutzung. Geburtsort der Zweitwohnungsteuer (1972/73).
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.