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Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe beträgt 14 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.008 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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14 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe

MerkmalWert
Steuersatz14 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.008,00 € im Jahr
Gültig14 % seit 01.01.2026 (zuvor 12 %)

Quelle: Stadt Karlsruhe (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 14 % = 672,00 € im Jahr (56,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 14 % = 1.008,00 € im Jahr (84,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 14 % = 1.512,00 € im Jahr (126,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Karlsruhe im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Karlsruhe mit 14 % auf Platz 32 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Karlsruhe

Karlsruhe erhebt seit 01.01.2026 14 % der Nettokaltmiete (zuvor 12 %).

Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 12 % auf 14 % der Jahresnettokaltmiete angehoben. Bei fehlender Miete gilt die ortsübliche Vergleichsmiete.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe beträgt 14 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.008 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 14 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 14 % = 1.008 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Karlsruhe Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Karlsruhe eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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