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Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe beträgt 14 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.008 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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14 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Karlsruhe
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 14 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.008,00 € im Jahr |
| Gültig | 14 % seit 01.01.2026 (zuvor 12 %) |
Quelle: Stadt Karlsruhe (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
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Karlsruhe im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Karlsruhe mit 14 % auf Platz 32 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Karlsruhe
Karlsruhe erhebt seit 01.01.2026 14 % der Nettokaltmiete (zuvor 12 %).
Ausnahmen und Ermäßigungen: Zum 01.01.2026 von 12 % auf 14 % der Jahresnettokaltmiete angehoben. Bei fehlender Miete gilt die ortsübliche Vergleichsmiete.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.