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Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau beträgt 20 % der Mietaufwand. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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20 % der Mietaufwand

Zweitwohnungsteuer
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im Jahr, das sind 0,00 € im Monat
Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Mietaufwand
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau

MerkmalWert
Steuersatz20 %
Bemessungsgrundlagejährlicher Mietaufwand (Nettokaltmiete)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.440,00 € im Jahr
Gültigseit 01.01.2012

Quelle: Stadt Freiburg im Breisgau (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 20 % = 960,00 € im Jahr (80,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 20 % = 1.440,00 € im Jahr (120,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 20 % = 2.160,00 € im Jahr (180,00 € im Monat).

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Freiburg im Breisgau im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Freiburg im Breisgau mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Freiburg im Breisgau

Freiburg erhebt 20 % des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete).

Ausnahmen und Ermäßigungen: 20 % des jährlichen Mietaufwands (Jahresnettokaltmiete), einer der höchsten Sätze bundesweit. Bei Bruttokaltmiete 10 %, bei Bruttowarmmiete 20 % Abzug.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau beträgt 20 % der Mietaufwand. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 20 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Mietaufwand mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 20 % = 1.440 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Freiburg im Breisgau Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Freiburg im Breisgau eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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