Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Freiburg im Breisgau
Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau beträgt 20 % der Mietaufwand. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.440 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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20 % der Mietaufwand
Die Zweitwohnungsteuer in Freiburg im Breisgau
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 20 % |
| Bemessungsgrundlage | jährlicher Mietaufwand (Nettokaltmiete) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 1.440,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2012 |
Quelle: Stadt Freiburg im Breisgau (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Freiburg im Breisgau im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Freiburg im Breisgau mit 20 % auf Platz 6 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Freiburg im Breisgau
Freiburg erhebt 20 % des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete).
Ausnahmen und Ermäßigungen: 20 % des jährlichen Mietaufwands (Jahresnettokaltmiete), einer der höchsten Sätze bundesweit. Bei Bruttokaltmiete 10 %, bei Bruttowarmmiete 20 % Abzug.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.