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Zweitwohnungsteuer in Konstanz 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Konstanz beträgt 35 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 2.520 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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35 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Konstanz

MerkmalWert
Steuersatz35 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat2.520,00 € im Jahr
Gültig35 % seit 01.01.2022 (zuvor 25 %, 20 %)

Quelle: Stadt Konstanz (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 35 % = 1.680,00 € im Jahr (140,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 35 % = 2.520,00 € im Jahr (210,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 35 % = 3.780,00 € im Jahr (315,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Konstanz im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Konstanz mit 35 % auf Platz 1 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Konstanz

Konstanz erhebt 35 % der Nettokaltmiete, in Kraft seit 01.01.2022. Bei Eigennutzung wird die ortsübliche Miete angesetzt.

Ausnahmen und Ermäßigungen: Höchster Satz Deutschlands. Flacher Tarif; der frühere degressive Tarif wurde vom BVerfG am 15.01.2014 gekippt. Keine gesonderte Studierenden- oder Geringverdiener-Befreiung, Meldepflicht.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Konstanz 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Konstanz beträgt 35 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 2.520 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Konstanz?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 35 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 35 % = 2.520 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Konstanz Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Konstanz eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Konstanz absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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