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Zweitwohnungsteuer in Konstanz 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Konstanz beträgt 35 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 2.520 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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35 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Konstanz
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 35 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 2.520,00 € im Jahr |
| Gültig | 35 % seit 01.01.2022 (zuvor 25 %, 20 %) |
Quelle: Stadt Konstanz (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Konstanz im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Konstanz mit 35 % auf Platz 1 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Konstanz
Konstanz erhebt 35 % der Nettokaltmiete, in Kraft seit 01.01.2022. Bei Eigennutzung wird die ortsübliche Miete angesetzt.
Ausnahmen und Ermäßigungen: Höchster Satz Deutschlands. Flacher Tarif; der frühere degressive Tarif wurde vom BVerfG am 15.01.2014 gekippt. Keine gesonderte Studierenden- oder Geringverdiener-Befreiung, Meldepflicht.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.