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Zweitwohnungsteuer in Düsseldorf 2026

Düsseldorf erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer.

Stand: geprüft 03.07.2026

Die Zweitwohnungsteuer in Düsseldorf

Düsseldorf erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Für eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz fällt hier keine kommunale Aufwandsteuer auf die Wohnung an.

Quelle: Vergleichsdaten (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

Keine Steuer: Für eine Zweitwohnung in Düsseldorf fällt derzeit keine Zweitwohnungsteuer an, unabhängig von der Höhe der Miete.

Besonderheiten in Düsseldorf

Düsseldorf erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer und ist damit unter den großen Städten eine Ausnahme.

Ausnahmen und Ermäßigungen: Ein Antrag von SPD/Volt, zum Haushalt 2026 eine Zweitwohnungsteuer von 10 % einzuführen, fand im Stadtrat keine Mehrheit (Beschluss 19.03.2026).

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Erhebt Düsseldorf eine Zweitwohnungsteuer?
Düsseldorf erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer. Stand: geprüft 03.07.2026.
Muss ich meinen Nebenwohnsitz in Düsseldorf trotzdem anmelden?
Ja. Die melderechtliche Pflicht, einen Nebenwohnsitz anzumelden, gilt unabhängig davon, ob die Stadt eine Zweitwohnungsteuer erhebt. Die Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt, in der Regel binnen zwei Wochen.
Kann Düsseldorf die Steuer später einführen?
Das ist möglich. Ob eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird, entscheidet der Stadt oder Gemeinderat per Satzung. Wir prüfen die Städte regelmäßig und aktualisieren den Stand.

Zweitwohnungsteuer in Nordrhein-Westfalen