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Zweitwohnungsteuer in Flensburg 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Flensburg beträgt 4 % der Jahresrohmiete 1964. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 0 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Die Zweitwohnungsteuer in Flensburg
Quelle: Stadt Flensburg (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Besonderheiten in Flensburg
Flensburg erhebt 4 % der Jahresrohmiete von 1964 (Sondermaßstab), nicht der aktuellen Miete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 4 % der auf den 01.01.1964 festgestellten Jahresrohmiete — diese veraltete Bemessung ist nicht aus der aktuellen Kaltmiete berechenbar und rechtlich angreifbar. Meldepflicht binnen zwei Wochen.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.