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Zweitwohnungsteuer in Kiel 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Kiel beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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12 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Kiel
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 12 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 864,00 € im Jahr |
| Gültig | Nettokaltmiete-Maßstab seit Satzung vom 29.11.2019 |
Quelle: Stadt Kiel (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Kiel im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Kiel mit 12 % auf Platz 36 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Kiel
Kiel erhebt 12 % der Jahresnettokaltmiete (seit 2019 statt der verworfenen Jahresrohmiete 1964).
Ausnahmen und Ermäßigungen: 12 % der Jahresnettokaltmiete. Der frühere Maßstab Jahresrohmiete (1964) wurde nach dem BVerfG-Urteil abgelöst. Befreiung für berufsbedingte Zweitwohnung Verheirateter. Anzeigepflicht binnen 2 Wochen.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.