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Zweitwohnungsteuer in Sylt 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Sylt beträgt 6 % der Jahresrohmiete 1964. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 0 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Die Zweitwohnungsteuer in Sylt
Quelle: Stadt Sylt (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Besonderheiten in Sylt
Die Gemeinde Sylt erhebt 6 % auf einen Sonder-Bemessungsmaßstab (nicht die laufende Miete); der genaue Betrag ergibt sich aus der Satzung.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 6 % auf einen Ersatzmaßstab aus Wohnfläche, Lagefaktor, Baujahr und Verfügbarkeitsgrad, historisch aus der Jahresrohmiete 1964 abgeleitet — nicht aus der aktuellen Miete berechenbar.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.