Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Reutlingen
Zweitwohnungsteuer in Reutlingen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Reutlingen beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
Kaltmiete eingeben, Jahresbetrag für Reutlingen sehen
Ergebnis für Reutlingen
12 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Reutlingen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 12 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 864,00 € im Jahr |
| Gültig | 12 % (seit 2010, aktueller Satz) |
Quelle: Stadt Reutlingen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.
Reutlingen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Reutlingen mit 12 % auf Platz 36 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Reutlingen
Reutlingen erhebt 12 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 12 % der Nettokaltmiete (im Satzungstext jährlicher Mietaufwand). Kleinbetragsregelung: keine Festsetzung bis 10 Euro. Anzeigepflicht binnen eines Monats.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.