Zweitwohnungsteuer-Rechner / Städte / Hagen
Zweitwohnungsteuer in Hagen 2026
Hagen erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer.
Stand: geprüft 03.07.2026Die Zweitwohnungsteuer in Hagen
Hagen erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Für eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz fällt hier keine kommunale Aufwandsteuer auf die Wohnung an.
Quelle: Stadt Hagen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Keine Steuer: Für eine Zweitwohnung in Hagen fällt derzeit keine Zweitwohnungsteuer an, unabhängig von der Höhe der Miete.
Besonderheiten in Hagen
Hagen erhebt keine Zweitwohnungsteuer und ist in der Liste der NRW-Städte mit dieser Steuer nicht enthalten.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.
Häufige Fragen
Erhebt Hagen eine Zweitwohnungsteuer?
Hagen erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer. Stand: geprüft 03.07.2026.
Muss ich meinen Nebenwohnsitz in Hagen trotzdem anmelden?
Ja. Die melderechtliche Pflicht, einen Nebenwohnsitz anzumelden, gilt unabhängig davon, ob die Stadt eine Zweitwohnungsteuer erhebt. Die Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt, in der Regel binnen zwei Wochen.
Kann Hagen die Steuer später einführen?
Das ist möglich. Ob eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird, entscheidet der Stadt oder Gemeinderat per Satzung. Wir prüfen die Städte regelmäßig und aktualisieren den Stand.