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Zweitwohnungsteuer in Krefeld 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Krefeld beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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12 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Krefeld
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 12 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 864,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2016 |
Quelle: Stadt Krefeld (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Krefeld im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Krefeld mit 12 % auf Platz 36 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Krefeld
Krefeld erhebt seit 2016 12 % der Jahresnettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 12 % der Jahresnettokaltmiete. Pauschale Kürzungen für Möblierung und eingeschlossene Nebenkosten. Anzeigepflicht binnen eines Monats.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.