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Zweitwohnungsteuer in Mönchengladbach 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Mönchengladbach beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Mönchengladbach
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2010 |
Quelle: Stadt Mönchengladbach (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Mönchengladbach im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Mönchengladbach mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Mönchengladbach
Mönchengladbach erhebt seit 2010 10 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der geschuldeten Nettokaltmiete. Keine Erhebung unter 10 Euro Jahressteuer. Befreiungen u. a. für Kinderzimmer und berufsbedingte Zweitwohnung Verheirateter.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.