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Zweitwohnungsteuer in Moers 2026
Moers erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer.
Stand: geprüft 03.07.2026Die Zweitwohnungsteuer in Moers
Moers erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Für eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz fällt hier keine kommunale Aufwandsteuer auf die Wohnung an.
Quelle: Stadt Moers (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Keine Steuer: Für eine Zweitwohnung in Moers fällt derzeit keine Zweitwohnungsteuer an, unabhängig von der Höhe der Miete.
Besonderheiten in Moers
Moers erhebt keine Zweitwohnungsteuer; die Stadt nennt als erhobene Steuern nur Grund-, Gewerbe-, Hunde-, Vergnügungs- und Wettbürosteuer.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.
Häufige Fragen
Erhebt Moers eine Zweitwohnungsteuer?
Moers erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer. Stand: geprüft 03.07.2026.
Muss ich meinen Nebenwohnsitz in Moers trotzdem anmelden?
Ja. Die melderechtliche Pflicht, einen Nebenwohnsitz anzumelden, gilt unabhängig davon, ob die Stadt eine Zweitwohnungsteuer erhebt. Die Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt, in der Regel binnen zwei Wochen.
Kann Moers die Steuer später einführen?
Das ist möglich. Ob eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird, entscheidet der Stadt oder Gemeinderat per Satzung. Wir prüfen die Städte regelmäßig und aktualisieren den Stand.