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Zweitwohnungsteuer in Paderborn 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Paderborn beträgt 11 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 792 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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11 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Paderborn
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 11 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 792,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2019 |
Quelle: Stadt Paderborn (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Paderborn im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Paderborn mit 11 % auf Platz 48 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Paderborn
Paderborn erhebt seit 2019 11 % der jährlichen Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 11 % der Jahresnettokaltmiete (ohne Nebenkosten, Möblierungszuschlag und USt). Studierende mit Nebenwohnsitz steuerpflichtig. Quartalsweise fällig.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.