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Zweitwohnungsteuer in Tübingen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Tübingen beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Tübingen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2009 |
Quelle: Stadt Tübingen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Tübingen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Tübingen mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Tübingen
Die Universitätsstadt Tübingen erhebt seit 2009 10 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Meldepflicht binnen eines Monats. Studierende mit Zimmer bei den Eltern (Hauptwohnung am Studienort) fallen unter die Standardbefreiung.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.